Das Weltparlament – alle Macht den Völkern!

Die Vereinten Nationen sind der bekannteste und wohl auch teuerste Debattierklub der Welt. Während UNO-Vetomächte im Namen der Demokratie das Völkerrecht brechen, stehen sie globaler Demokratie im Weg.

 

Gegründet wurden die Vereinten Nationen (UN bzw. UNO) nach den Schrecken zweier Weltkriege am 26. Juni 1945 – um den Weltfrieden zu wahren, das Völkerrecht und die Menschenrechte zu stärken und internationale Beziehungen zu fördern. Um diese Ziele zu erreichen, müssten die Vereinten Nationen Mittelpunkt aller Bemühungen sein. So steht es in der UN-Charta, der Verfassung der Vereinten Nationen. Und die mittlerweile 193 UN-Mitgliedsländer haben sich zu diesen Zielen bekannt. Theoretisch.

 

So sollten alle Mitglieder der UNO, »in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt« nach Artikel 2 der Charta unterlassen. Davon ausgenommen sind nur Kriegshandlungen mit einem Mandat des UNO-Sicherheitsrates zur »Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit« nach Artikel 42 oder zur Selbstverteidigung »im Falle eines bewaffneten Angriffs« nach Artikel 51.

 

Anspruch und Wirklichkeit

Doch wird weder der Weltfriede gewahrt, noch wird das Völkerrecht geachtet, Verstöße dagegen nicht geahndet und bei der nur 30 Artikel umfassenden Erklärung der Menschenrechte scheitert die Menschheit schon grandios an den Hürden der ersten Artikel. Dabei lässt sich ein wesentlicher Grund für dieses Versagen mit dem Machtanspruch der Sieger über Nazi-Deutschland begründen, manifestiert durch eine ständige Mitgliedschaft, gar der Existenz eines sogenannten UN-Sicherheitsrates.

 

Demnach ist die UNO in eine Oberschicht – die fünf permanenten Mitglieder des Rates: USA, Großbritannien, Frankreich, Russland und China (P5) – und eine Unterschicht aller Reststaaten geteilt. Gekrönt werden die P5 mit einem zusätzlichen Vetorecht, von dem man nur zu gerne Gebrauch macht, um Verurteilungen und Sanktionen gegen sich oder befreundete Staaten zu verhindern. Das Veto eines der P5 reicht aus, um UN-Resolutionen zu blockieren und macht die UNO zum wohl teuersten Debattierklub der Welt.

 

Nach Artikel 24 der UN-Charta sollen die Mitgliedsländer der Vereinten Nationen den Ländern im Sicherheitsrat, also den P5, »die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit« übertragen, während andere UN-Organe lediglich Empfehlungen abgeben können. Man muss sich nicht erst die Kriege, Krisen und Konflikte der letzten Jahre und Jahrzehnte in Erinnerung rufen, davon gibt es auch in diesem Moment zahlreiche, um diese Formulierung als Zynismus zu verstehen. Dabei unterliegen die Entscheidungen des Sicherheitsrats auch keiner wirksamen Rechtskontrolle. Nun gut, einige Beispiele:

 

Serbien

Ein Grund für das UN-Versagen in Sachen Weltfrieden und Völkerrecht der letzten Jahre ist die Nordatlantikpakt-Organisation, besser bekannt unter der Abkürzung NATO. Diese begann im Jahr 1999 einen gegen das Völkerrecht verstoßenden Angriffskrieg gegen Serbien.

 

Als Vorwand diente die nie öffentlich belegte Behauptung, dass die Albaner mit einem Hufeisenplan aus dem Kosovo vertrieben werden sollten. Außenminister Joschka Fischer, der damals eine Querfront eröffnete, sprach von einem »neuen Auschwitz«, Verteidigungsminister Rudolf Scharping vom »KZ im Fußballstadion von Pristina«, wobei er Horrorgeschichten über Serben verbreitete – »Schwangeren Frauen wurden nach ihrer Ermordung die Bäuche aufgeschlitzt und die Föten gegrillt.« Als ausschlaggebender Beleg für eine ethnische Säuberung durch die Serben galt dann das angebliche Massaker von Racak. So behauptete die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE), man hätte Beweise für »Tötungen und Verstümmelungen unbewaffneter Zivilisten«, von denen »viele aus extremer Nahdistanz erschossen« wurden.

 

Diese Beschuldigungen konnten von einem wissenschaftlichen Abschlussbericht finnischer Gerichtsmediziner später aber nicht bestätigt werden. Es wurden keine Beweise gefunden. Die forensische Untersuchung der in Racak entdeckten Toten, vermutlich gefallener albanischer Untergrundkämpfer der UCK, widersprach der medial verbreiteten Version eines Massakers an Zivilisten, weshalb man die Öffentlichkeit über das Untersuchungsergebnis (vorerst) nicht informierte. Dabei vermied es die NATO, von einem Krieg zu sprechen, da man ja auch keine Kriegserklärung abgegeben hätte. Nichtsdestotrotz verstieß der Krieg gegen das Völkerrecht. Es gab kein UN-Mandat für einen Krieg gegen Serbien.

 

Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder, er befindet sich wie Fischer und Scharping seither auf freiem Fuß, gestand den Bruch des Völkerrechts durch die Bombardierung Serbiens später ein. Und James Harff, von der in Washington ansässigen PR-Firma Ruder Finn, die nach Aufträgen der kroatischen und bosnischen Regierung und später auch von der Führung der Kosovo-Albaner den Propagandaauftrag, die Serben als Feindbild aufzubauen, erhalten haben soll, äußerte sich dazu angeblich wie folgt: »Ich muss sagen, als die NATO 1999 angriff, haben wir eine Flasche Champagner aufgemacht.«

 

Afghanistan

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 (auch als 9/11 bekannt) gestanden die Vereinten Nationen den USA in der Resolution 1368 das Recht auf Selbstverteidigung nach der UN-Charta zu. Was die UN den USA aber nicht zubilligten, war das Recht einen Krieg gegen den UN-Mitgliedsstaat Afghanistan, der zu dieser Zeit von der unliebsamen Talibanregierung kontrolliert wurde, zu beginnen. Denn es handelte sich bei den Terroranschlägen um keine kriegerische Handlung, keinen Angriff eines Staates gegen die USA. Afghanistan wurde in der UN-Resolution auch nicht erwähnt. So lag kein Mandat des UN-Sicherheitsrats für einen Angriff der USA auf Afghanistan vor. Ansonsten wäre die US-Doktrin vom präventiven Erstschlag auch eine grenzenlose Doktrin, die, wenn sie alle Staaten so für sich auslegen würden, die Menschheit rasch an den Abgrund brächte.

 

Stattdessen basierte der Angriff auf der von US-Präsident George W. Bush vorgetragenen Version, der ideologische Anführer von al-Qaida, Osama bin Laden, würde teilweise von Afghanistan aus agieren und wäre für die Terroranschläge vom 11. September verantwortlich. Diese Behauptung, ein Gericht kam nicht zustande, wurde nie vor der UNO bewiesen und das FBI suchte bin Laden auch nicht wegen 9/11. Im Original FBI-Steckbrief heißt es in einer aktualisierten Version vom November 2001:

 

»Usama bin Laden wird gesucht im Zusammenhang mit den am 7. August 1998 verübten Bombardierungen der Botschaften der Vereinigten Staaten in Dar es Salaam, Tansania, und Nairobi, Kenia. Diese Angriffe töteten über 200 Menschen. Darüber hinaus ist bin Laden ein Verdächtiger bei anderen Terroranschlägen auf der ganzen Welt.«

 

Und obwohl nach offizieller Darstellung 15 der 19 Attentäter aus Saudi-Arabien kamen, pflegt die US-Regierung enge wirtschaftliche, politische und militärische Verbindungen, wie übrigens auch Israel, zur saudischen Monarchie, einer Diktatur, in der die Scharia praktiziert wird und die Mitglied der UNO-Kommission für Frauenrechte und des UNO-Menschenrechtsrats ist. Saudi-Arabien blieb verschont, dafür wurde der Krieg gegen Afghanistan im Widerspruch zur UN-Verfassung begonnen. Anstatt der Menschenrechte blüht seitdem die Drogenproduktion im Land.

 

Irak

Aber auch der Krieg gegen den Irak im Jahr 2003 verstieß gegen das Völkerrecht. Damals griffen die UN-Vetomächte USA und Großbritannien, unterstützt von 43 weiteren Staaten, der sogenannten »Koalition der Willigen«, den Irak an. Als Vorwand für einen bereits vor 9/11 geplanten Krieg, um Saddam Hussein zu stürzen, wurde die Lüge über irakische Massenvernichtungswaffen, weshalb der Irak eine Bedrohung sei, verbreitet. Auch unterstellte man eine angebliche Verbindung zu al-Qaida und den Terroranschlägen vom 11. September.

 

Der UN-Sicherheitsrat erteilte kein Mandat für einen Angriff auf den Irak. Die USA und Großbritannien verstießen gegen die UN-Charta, indem das Verbot eines Angriffskrieges gebrochen wurde. Im Irak konnten eben keine Massenvernichtungsmittel oder Beweise für Angriffspläne gefunden werden. Die Weltöffentlichkeit wurde aus geopolitischen Gründen bewusst in die Irre geführt und belogen, was medial allerdings zügig verdrängt wurde.

 

Über eine Million Menschen sollen, nach Schätzungen der Organisation »Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzte in sozialer Verantwortung e. V.« (IPPNW), wegen dieser Verschwörung umgekommen sein. Konsequenzen gegen die USA und Großbritannien, etwa in Form von Sanktionen, internationaler Ächtung, dem Ausschluss aus dem UN-Sicherheitsrat oder Anklagen vor dem Internationalen Strafgerichtshof, blieben aus.

 

Palästina

Auch die Resolution 2334 vom Dezember 2016, die den sofortigen Stopp israelischer Siedlungsaktivitäten im besetzten Westjordanland und in Ostjerusalem fordert, ist weder bindend, noch hatte sie Konsequenzen für Israel, das die Resolution sogar mit Ankündigung ignorierte. Ganz im Gegenteil. Während Israel in der Folge die diplomatischen Beziehungen zu fast allen 14 Ländern, die im Sicherheitsrat für die Resolution stimmten – nur die USA enthielten sich entgegen dem Drängen Israels erstmals – zurückfuhr, sanktionierte Israel stattdessen die UNO. Man stoppte einfach die Finanzierung mehrerer UN-Institutionen.

 

Benjamin Netanjahu kritisierte, dass Barack Obama mit der guten US-Tradition, Israel nicht »die Bedingungen für einen Frieden zu diktieren« gebrochen habe. Und Donald Trump kündigte schon frühzeitig, noch vor seinem Amtsantritt, in Richtung Netanjahu an, dass Derartiges künftig nicht mehr vorkommen werde. Dabei machte Trump klar, dass er die UN lediglich für einen Debattierklub mit Potenzial halte.

 

Nachdem Trump, der mittlerweile US-Präsident ist, jüngst die Anerkennung des ebenso völkerrechtswidrig besetzen Jerusalems als Hauptstadt von Israel durch die USA mitteilte, verkündete die israelische Regierung kurzerhand ein weiteres Mal, neue Siedlerwohnungen, diesmal rund 14.000, in Palästina bauen zu wollen, womit die Zweistaatenlösung noch tiefer begraben wird.

 

Weitere Beispiele

Nun ließen sich natürlich noch zahlreiche andere Beispiele, etwa das UN-Versagen beim Völkermord in Ruanda oder aktueller Kriege im Jemen oder Syrien anführen. Auch sind die Vorgänge in Libyen oder der Ukraine umstritten, wenngleich der Krimrücknahme durch Russland ein Putsch gegen einen womöglich korrupten, aber gewählten Präsidenten sowie, im Vergleich zum Kosovo, eine Volksabstimmung vorausging und kein Schuss fiel, es sich bei der Krim also eher um eine Bagatelle handelte. Trotzdem wurden, im Gegensatz zu oben genannten Beispielen, gerade in diesem Fall Sanktionen vom politischen Westen – angeführt von den USA und ohne UN-Zustimmung – durchgesetzt, wie etwa bei der seit über einem halben Jahrhundert andauernden Kubablockade, die von 191 der 193 Mitgliedsstaaten in der UN verurteilt wird. Enthalten hatten sich die Vetomacht USA und Israel.

 

Aber auch im Fall von Venezuela, auch hier stört eine sozialistisch-demokratische Regierung, wird jüngst zum wiederholten Male zum Putsch, zum Sturz eines gewählten Präsidenten, aufgerufen und die UN-Charta mit Ansage verletzt. So kündigte etwa der CDU-Politiker David McAllister Sanktionen gegen Venezuela an, »denn Herr Maduro muss weg«, wofür man natürlich auch Netzwerke nützen müsse. Und so wird wieder verbissen versucht, ein Feindbild aufzubauen, um aus einer real gewählten Regierung eine medial gemachte Diktatur zu erschaffen.

 

Bloß ein Debattierklub

Die Beispiele zeigen, dass die UNO, so wie sie verfasst ist, zur Erlangung ihrer selbst gesteckten Ziele nicht taugt und in keiner Weise einer gerechten oder demokratischen Weltordnung genügt. Auch ist die UN-Generalversammlung weder direkt gewählt, noch können bindende Entscheidungen getroffen werden. Dabei erkennen die USA, wie auch China, den Internationalen Gerichtshof (IStGH), ein Hauptorgan der UN in Den Haag, der bisher ohnehin keine Völkerrechtsverstöße des politischen Westens, etwa die Kriegsverbrechen von George W. Bush, Anthony »Tony« Blair und ihrer Hintermänner, verfolgt, nicht einmal an. Die USA torpedieren diesen sogar.

 

Mit dem »American Service-Members‘ Protection Act« (ASPA), einem Schutzgesetz für amerikanische Dienstangehörige, behalten sich die USA nicht nur das Recht vor, die US-Regierung, US-Militärs und weitere offizielle US-Vertreter vor einer Auslieferung an den IStGH zu schützen. ASPA ermächtige den Präsidenten der USA auch, alle erforderlichen Mittel, einschließlich einer militärischen Invasion, anzuwenden, um in Den Haag angeklagte US-Bürger zu befreien. Das Gesetz, auch als Den-Haag-Invasionsgesetz bekannt, wurde im August 2002 von George W. Bush in Kraft gesetzt. Wie um alles in der Welt sollte also ein Bürger der USA, einer Vetomacht, dort zur Rechenschaft gezogen werden? Und wer würde Den Haag dann verteidigen? Die Friedenstruppe der UNO, die UN-Blauhelme vielleicht?

 

Die Illusion einer Reform von oben

Würde man nun eine grundlegende Stärkung der UNO, eine UN-Reform, etwa des UN-Sicherheitsrats, gar seine Abschaffung, anstreben, so wäre dafür nach Artikel 108 der UN-Charta nicht nur eine Zweidrittelmehrheit aller UNO-Mitgliedsstaaten nötig, auch müssten die P5 diese ratifizieren. Ein (noch) reichlich unrealistisches Szenario.

 

Dabei ist die Idee eines demokratischen UN-Parlaments angeblich so alt wie die Vereinten Nationen selbst, wird aber erst in den letzten Jahren von zahlreichen internationalen Organisationen, Institutionen, Netzwerken und Personen intensiver diskutiert und gefordert. Von Organisationen wie »Demokratie ohne Grenzen«.

 

Die Nachfolgeorganisation des »Komitees für eine demokratische UNO«, deren »Kernanliegen die Einrichtung einer Parlamentarischen Versammlung bei den Vereinten Nationen mit dem Ziel, dass diese zu einem von allen Bürgern gemeinsam gewählten globalen Parlament, einem Weltparlament, entwickelt wird«, ist. Man beruft sich darauf, dass demokratische Wahlen über Grenzen hinweg, die Grundlage legitimer Regierungsgewalt darstellen.

 

Ein Weltparlament

Die Kampagne für ein Parlament bei der UNO, der unter anderem 1.519 amtierende und ehemalige Abgeordnete aus 122 Ländern (Stand 13. Dezember 2017) angehören, stellen zwar fest, dass die UN-Charta mit den vielversprechenden Worten »Wir, die Völker« beginnt, man aber vergeblich »nach einer Klausel, die eine Möglichkeit vorsieht, durch die normale Bürger in den Verhandlungen und Entscheidungsprozessen der Organisation eine Rolle spielen können«, sucht. Stattdessen sitzen von Regierungen ernannte Funktionäre in der UNO.

 

So würde ein UN-Parlament als zusätzliches Organ mit direkt vom Volk gewählten Vertretern, die Bürger und Opposition und nicht nur Regierungen repräsentieren, als zunächst beratendes Organ nach Artikel 22 der Charta aufgenommen und sich zu einem Weltparlament mit Kompetenz für allgemein verbindliche Beschlüsse entwickeln. Geschlechtergleichheit und Minderheitenschutz könnten sichergestellt, Finanzierung und Abgeordnetenstimmen nach Wirtschaftskraft und Einwohnerzahl ihrer Herkunftsländern unterschiedlich stark gewichtet und Staaten, in denen es keine politische Mitbestimmung, wie in Monarchien, gibt, etwa sanktioniert oder, wie bereits möglich, ausgeschlossen werden.

 

Zahlreiche Unterstützer

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages schlug bereits im Juli 2005 eine Umwandlung der Interparlamentarischen Union (IPU), einem Zusammenschluss von aktuell 178 nationalen Parlamenten, die USA sind nicht Mitglied, die stellvertretend für rund 6,5 Milliarden Menschen sind und dieses Anliegen unterstützt, zum parlamentarischen Arm der UN vor. Dabei wurde betont, dass jeder »Kompetenzgewinn der Generalversammlung auf Kosten des Sicherheitsrates gleichbedeutend mit einem Machtzuwachs« für alle anderen UN-Mitglieder in der gegenwärtigen UN-Struktur sei.

 

Bemängelt wurde aber damals schon das Prinzip »Ein Land – eine Stimme«, etwa bei China mit über 1,3 Milliarden Einwohnern und der Republik Nauru mit nur rund 10.000 Einwohnern.

 

Auch das Europäische Parlament (EP) hat sich im Mai 2011 für die Einführung einer parlamentarischen Versammlung ausgesprochen. So soll es mit einem zusätzlichen Organ mehr Demokratie, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Bürgerbeteiligung bei den Vereinten Nationen geben. Dabei wurde ebenfalls die IPU erwähnt, zu deren Mitgliedern neben dem EP etwa auch das Arabische, das Zentralamerikanische oder das Lateinamerikanische Parlament zählen, und die übrigens schon im Jahr 1889 gegründet wurde. Auch bei der IPU geht es um die Sicherung des Weltfriedens und die Förderung von Demokratie und Menschenrechten.

 

»Weltpolitik im 21. Jahrhundert ist Weltinnenpolitik«

Neben dem EP haben sich aber auch das Pan-Afrikanische oder das Lateinamerikanische Parlament sowie diverse Organisationen, etwa Attac, die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen, Mehr Demokratie e.V. oder die Gesellschaft für bedrohte Völker in einem offenen Brief von rund 40 Vereinen und Verbänden sowie 150 Persönlichkeiten im September 2011 für eine parlamentarische Versammlung bei der UNO starkgemacht:

 

»Weltpolitik im 21. Jahrhundert ist Weltinnenpolitik. Die Vereinten Nationen müssen gestärkt und gleichzeitig demokratisiert werden.«

 

Dabei würde eine »Parlamentarische Versammlung der UNO« helfen, die globalen Probleme effektiver zu lösen, wie es damals bei der Vorstellung des Briefes in Berlin hieß.

 

Nur ein legitimes Imperium: Vereinte Nationen

Die Vereinten Nationen existieren nur im Schatten der US-Herrschaft, das Völkerrecht im Schatten der Machtpolitik. Das wird so lange so bleiben, bis die UNO in allen Bereichen der staatlichen Gewalt (Exekutive, Legislative und Judikative) gestärkt und zum einzigen, von den Weltbürgern demokratisch legitimierten Imperium ernannt werden – mit dem klaren Auftrag, den Frieden, das Völkerrecht und die Menschenrechte entschlossen zu wahren.

 

So müsste, neben der Einführung eines UN-Weltparlaments auch der IStGH der UN unabhängig werden. Etwa wie die malaysische Organisation der Kuala-Lumpur-Kriegsverbrecherkommission (KLWCC), die, wenn auch ohne Macht, also nur symbolisch, Bush und Blair wegen Verbrechen gegen den Frieden für schuldig gesprochen hat.

 

Und nur die UN-Friedenstruppen, die Blauhelme, wären berechtig, gar verpflichtet, in fremden Ländern einzugreifen, um für den Weltfrieden zu sorgen. Wie sonst könnten offene oder verdeckte Alleingänge, ob Angriffskrieg oder Putsch, von den immer gleichen Akteuren und Bündnissen konsequent gestoppt und verhindert werden?

 

Es bleibt Utopie

Denn bisher haben die Vereinten Nationen gezeigt, dass sie, wegen historischer, personeller und finanzieller Verflechtungen, kaum oder gar nicht in der Lage sind, eine Politik zu betreiben, die den Interessen des US-Imperiums, seiner Verbündeten und Strippenzieher, wie dem militärisch-industriellen Komplex, widersprechen.

 

Es mag zwar gelungen sein, ansatzweise einheitliche kulturelle und politische Ansichten der Menschheit darzulegen. Auch war so manche UN-Mission und Konfliktbewältigung erfolgreich, was die Vereinten Nationen zum derzeit einzigen Hoffnungsträger für mehr globale Gerechtigkeit macht. Trotzdem bleiben die Ziele der Vereinten Nationen, wenn sie ihre bisherige, minderdemokratische Struktur beibehalten, noch viel zu lange Utopie. Und das von Trump erwähnte Potenzial würde verschwendet.

 

 

Mein Beitrag erschien bei RT Deutsch.

 

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