Wie? Was? Wo? – Widerstand durch Petition!

Petitionen sind ein beliebtes und unkompliziertes Mittel, um auf Missstände und Probleme hinzuweisen oder konkrete Forderungen zu stellen. Dabei bergen sie die Hoffnung, Veränderungen herbeiführen zu können. Eine Handlungsanregung, etwa w(g)egen Uber!

 

Warum aufbegehren?

Während multinationale Konzerne Heere von Lobbyisten auf Gesetzgeber ansetzen, alleine in Brüssel und Berlin sind Tausende von ihnen tätig, um ihre Interessen durchzusetzen und die Demokratie auf diese Weise zu unterwandern, bleibt es letztlich den Wählern überlassen, zu entscheiden, auf welche Parteien sich die Lobbys in den Parlamenten zu fokussieren haben. Einen Namen hat das ganze Prozedere dann auch: repräsentative Demokratie. Dabei wird das Menü, wer denn nun zur Wahl steht und wer davon regierungsfähig sei, maßgeblich von den großen Medien bestimmt. Nicht auszumalen, eine Partei wie die ödp, die den Lobbyismus abschaffen möchte, würde mehrheitlich gewählt.

 

Alleine das gepushte, maßlos überbewertete, vielerorts verbotene und angefeindete sowie verlustreiche Konstrukt Uber soll in nur einem Halbjahr im US-Staat New York rund 1,8 Millionen US-Dollar für Lobbyarbeit, inklusive Werbung, ausgegeben und damit einen neuen Rekord gebrochen haben. Nun sind die USA, wie eine Studie der Universität Princeton mit dem Titel »Testing Theories of American Politics: Elites, Interest Groups, and Average Citizens« belegt, aber im besten Fall eine Postdemokratie, genauer gesagt eine Oligarchie, in der die Mehrheit der Amerikaner nur geringen bis gar keinen Einfluss auf die US-Politik hat, so das Fazit der Studie.

 

Doch auch in der Bundesrepublik wird die Stimme ja bekanntlich im Vierjahresrhythmus in die Wahlurne geworfen, während Lobbyisten ständig, etwa beim gemeinsamen Mittagessen, einem Champagnerempfang oder direkt im Büro des Politikers, Einfluss auf dessen Entscheidung nehmen, und den einen oder anderen Gesetzestext mit Nachdruck vorschlagen können. Und was bleibt den 99 Prozent bis zur nächsten Wahl, um sich politisch einbringen, Missstände und Probleme anprangern und den ungleichen, institutionell bedingten Machtverhältnissen entgegenwirken zu können?

 

Neben dem Recht auf Versammlungsfreiheit, doch auch Demonstrations- und Redeverbote sind möglich, ließe sich dann noch eine Petition initiieren. So könnten sich Einzelpersonen, bestimmte Gruppen oder auch eine größere Basis Gehör verschaffen, um gegen systematische und politisch geduldete Regelverstöße durch »Uber & Clons« sowie dessen gesetzlicher Bevorzugung Protest einzulegen.

 

Es ist mittlerweile kein Geheimnis mehr und x-fach dokumentiert, dass Mietwagenfahrer geltende Gesetze missachten, indem sie etwa konstant gegen die Rückkehrpflicht verstoßen oder die Schattenwirtschaft fördern. Doch unternehmen die Behörden, ob aus Personalmangel oder sonstigen Gründen, dagegen reichlich wenig. Stattdessen werden Gesetze, wie die Abschaffung der Ortskunde für Mietwagenfahrer, ganz nach dem Gusto von Uber und Nachahmern, mittlerweile ist auch die Firma Sixt mit von der Partie, verabschiedet und sorgen für massive Wettbewerbsverzerrung.

 

Dabei wird für weitere Änderungen, pro Uber und Kollegen versteht sich, bereits »geworben«. Ob und wie sich der Konzern aus San Francisco, zu dessen Geldgebern Goldmann Sachs oder Google zählen, dabei Entscheidungsträger und sogenannte Experten zu eigen macht, darf sich ein jeder selbst ausmalen. Mit Geld scheinen sie jedenfalls um sich schmeißen zu können.

 

Wenigstens ein Recht auf Einspruch

Eine Petition, abgeleitet vom lateinischen petitio, bedeutet so viel wie Bittschrift, ist Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers und im Grundgesetz verankert. »Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaften mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden«, heißt es im Grundgesetz unter Artikel 17. Mit zuständigen Stellen sind dabei Behörden oder auch Aufsichtsbehörden gemeint.

 

Wird eine Petition eingereicht, so besteht ein Anspruch darauf, dass sich das Parlament oder die zuständige Stelle mit der Eingabe befasst und nach sachlicher Prüfung eine schriftliche Stellungnahme abgibt. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, so ist eine Leistungsklage auf Aufnahme, Prüfung und Verbescheidung möglich. Allerdings ist für die sachliche Prüfung nur eine Auseinandersetzung mit dem Petitionsschreiben nötig, was dazu führen kann, dass der Petition nicht weiter nachgegangen wird.

 

In der Regel werden Eingaben an das Parlament nicht vom Plenum, sondern durch einen Petitionsausschuss behandelt. Wird die Petition irrtümlich an eine falsche Stelle adressiert, so muss die Petition an die sachlich zuständige Stelle weitergeleitet werden.

 

Das Petitionsrecht nach Artikel 17 umfasst allerdings nur schriftliche Eingaben (Brief, Fax, online) – ein persönliches Erscheinen wäre zwar möglich, jedoch nicht vom Grundrecht gedeckt. Die Petition ist auch ordnungsgemäß, etwa ohne Beleidigungen, auch Name und Absender müssen zu erkennen sein, einzureichen. Die Petitionsausschüsse der Parlamente bearbeiten und überprüfen die eingereichten Anliegen und können zuständige Behörden zur Stellungnahme auffordern. Das Petitionsrecht stellt die Grundlage für die wachsende Zahl an Bürgerinitiativen dar.

 

Schafft man es, mit einer Petition innerhalb von vier Wochen mehr als 50.000 Unterstützer aufzutreiben, so kommt es zu einer öffentlichen Beratung im Petitionsausschuss des Bundestages mit einem Rederecht für den Initiator der Petition. Allerdings kann der Ausschuss eine Anhörung mit einer Zweidrittelmehrheit ablehnen. Außerdem ist die Umsetzung einer Petition, auch wenn sie noch so viele Unterstützer hat, nicht vorgeschrieben.

 

Ein Tipp des Petitionsausschusses: »Schneller geht es, wenn man sein Anliegen so verständlich wie möglich aufschreibt, also klar sagt, gegen oder für wen oder was sich die Petition richtet und was das Ziel der Eingabe ist.«

 

Verschiedene Formen von Petitionen

Mit einer Einzelpetition, der klassischen Art, die es schon seit der römischen Kaiserzeit geben soll, kann ein jeder sein Anliegen entweder schriftlich oder über ein Onlineformular verschicken. Da der Petent, so nennt man die Person, die eine Petition einreicht, bei einer Einzelpetition keine weiteren Unterschriften benötigt, wird das Anliegen in den meisten Fällen an den entsprechenden Petitionsausschuss, den Gemeinderat oder an die Stadtverordnetenversammlung geschickt. Nach Angaben von openPetition haben dabei weniger kontroverse Themen eine bessere Chance, ihr Ziel zu erreichen.

 

Bei sogenannten Massenpetitionen handelt es sich dagegen um viele einzelne Petitionen, die ein ähnliches oder das gleiche Anliegen haben, aber gemeinsam, also gebündelt bei der jeweiligen Instanz, etwa dem Petitionsausschuss des Bundestages, der Land- oder Kreistage, eingereicht werden. Je mehr Petitionen gebündelt werden, umso mehr Nachdruck und allgemeine Relevanz hat das Anliegen. Bei der Mehrfachpetition, ebenfalls einzelne Petitionen mit ähnlichen oder gleichen Zielen, wird die Bündelung der Petitionen nicht von den Petenten, sondern vom Empfänger nach Eingang der einzelnen Petitionen vorgenommen und in der Folge wie eine Massenpetition behandelt.

 

Die Sammelpetition vereinfacht den Aufwand des gemeinsamen Einreichens einzelner Petitionen und kann die Anzahl der Unterstützer deutlich erhöhen, weshalb die Sammelpetition der Massenpetition gerne vorgezogen wird. Dabei verfasst ein Wortführer das Anliegen, um dann »on- und offline« Unterstützung zu erhalten. Dafür müssen Unterschriften, entweder über Petitionsplattformen oder durch normierte Unterschriftsbögen, die der Wortführer oder die Unterstützer ausdrucken können, gesammelt werden. Das Sammeln der Unterschriften erfolgt entweder online, etwa durch Weiterempfehlungen per Mail und in sozialen Netzwerken, oder durch das Ansprechen von Leuten auf der Straße. Ein offizieller Initiator korrespondiert dabei mit dem Bundes-, Land- oder Kreistag.

 

Eine öffentliche Petition, möglich durch das Internet, lässt sich entweder direkt auf der Internetseite des Bundes-, des jeweiligen Landtages oder über eine offene Plattform, zum Beispiel bei change.org oder openPetition.de, einreichen. Der Petent hat dann zwischen mehreren Wochen (Bundestag) und mehreren Monaten (Landtag oder Plattform) Zeit, um eine vorgegebene Anzahl von Unterschriften zu sammeln.

 

Klartext für ein Fazit

Oft würde die Frage gestellt, wie viele der eingereichten Petitionen »erfolgreich« waren oder zu einer Gesetzesinitiative geführt hätten, was sich wegen der Komplexität aber nicht mit einer »bloßen Zahl darstellen ließe.« Monatlich gingen Hunderte Petitionen beim Ausschuss ein, »der die Bundesregierung und die Fraktionen des Deutschen Bundestages sensibilisiert und auf Missstände hinweist. So bildeten Petitionen in der Vergangenheit schon oft einen Impuls für Gesetzentwürfe«, wie es im Vorwort des Jahresberichts 2016 des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages heißt. Ende 2015 soll es dann sogar auch zu einer Gesetzesänderung gekommen sein. Unter anderem wären im Vorjahr etwa Petitionen für ein Exportverbot von Rüstungsgütern oder für eine angemessene Vergütung von Pflegekräften in öffentlichen Sitzungen angehört worden. Und im Jahr 2015 soll es insgesamt zu 23 sogenannten »Berichterstattergesprächen« gekommen sein.

 

Obwohl Petitionen – in 2015 um die 14.000 – zu unterschiedlichen Themen eingereicht werden, bestünde der Kernbereich der »Arbeit aber nach wie vor in der Suche nach Abhilfe in persönlichen Notlagen, wie beispielsweise die Erteilung eines Visums oder der Finanzierung eines Rollstuhls. Denn dies sind für den Einzelnen existenzielle Probleme, für deren Lösung sich der Petitionsausschuss mit ganzer Kraft einsetzt.«

 

Grundsätzlich zwingt eine Petition, ob an den Bundestag, in Form einer Unterschriftensammlung an eine Firma, einen Abgeordneten oder ein Aktionsaufruf, zunächst niemanden zu Veränderungen. Allerdings müssen sich die Empfänger mit dem Thema auseinandersetzen, wobei die Masse, die Zahl der Unterstützer, eine Rolle spielt. Petitionen bewirken am meisten, wenn sie öffentliche Aufmerksamkeit, etwa durch Berichterstattungen in der Presse, bekommen und womöglich mit weiteren Aktionen, beispielsweise Kampagnen oder Demonstrationen verbunden sind.

 

Letztlich ist eine Petition aber nichts weiter als eine Anregung oder ein politisches Aufbegehren. Sie kann aber sehr wohl Anstoß für Diskussionen sein und zu einem Umdenken führen. Inwiefern man also einem Konzern wie Uber, mit seinem Heer aus Lobbyisten, mittels Petition etwas entgegensetzen kann, könnte einen Versuch wert sein, hinge aber gewiss auch von der Anzahl der Unterstützer sowie medialer Beachtung ab.

 

 

Mein Beitrag erschien bei RT Deutsch und Taxi Times.

 

SUPPORT MY COURSE