»Ein feindseliger Akt extremer Arroganz und Verantwortungslosigkeit«

Die USA planen mit einer Verschärfung des völkerrechtswidrigen Embargos gegen Kuba die nächste Attacke auf eine linksgerichtete Regierung in Lateinamerika. Havanna verurteilt den Schritt mit deutlichen Worten.

 

Am 16. Januar 2019 gab das US-Außenministerium bekannt, den Dritten von vier Teilen des Helm-Burton-Gesetzes für nur noch 45 Tage auszusetzen. Man wolle sich »unter Berücksichtigung der nationalen Interessen der Vereinigten Staaten« für einen »beschleunigten Übergang zur Demokratie in Kuba« einsetzen, wobei man auch auf die mit Havanna verbündeten »Regime« in Venezuela und Nicaragua verwies. In Kuba ist, seit letztem Jahr, ein Prozess über eine Verfassungsänderung des Landes unter Einbezug aller Kubaner im Gange. Für den 24. Februar 2019 ist ein Referendum darüber geplant. Auch besteht ein immer größeres Interesse an Geschäften mit Kuba sowie an ausländischen Investitionen auf der Insel. Die Regierung in Havanna wies die Ankündigung des Außenministeriums der Vereinigten Staaten zur Torpedierung dieser Fortschritte kurz darauf zurück und betonte, sich das Recht vorzubehalten, »angemessen auf diese neue Aggression zu reagieren.«

 

Ein eklatanter Bruch des Völkerrechts

Der von der Trump-Regierung geplante Schritt würde die Blockade gegen Kuba auf gefährliche Weise verstärken, das Völkerrecht eklatant verletzen sowie die Souveränität und Interessen von Drittländern direkt angreifen, wie es in der Stellungnahme des kubanischen Außenministeriums heißt. Man würde diese »Bedrohung auf die energischste, entschlossenste und kategorischste Weise« ablehnen, das Vorhaben als einen »feindseligen Akt extremer Arroganz und Verantwortungslosigkeit« werten und die »verleumderische Sprache« der Botschaft des US-Außenministeriums zurückweisen.

 

Das im März 1996 vom damaligen US-Präsidenten Bill Clinton unterzeichnete und seit seiner Verkündigung angewendete Helms-Burton-Gesetz verschärft die im Jahr 1962 von den USA einseitig erhobene Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade gegen Kuba, um das Land ökonomisch zu ruinieren und in der Folge ein Regime im Sinne der US-Regierung auf der Insel an die Macht zu bringen. Der besonders brisante dritte Teil des Helms-Burton-Gesetzes, benannt nach seinen Initiatoren Jesse Helms und Dan Burton, wurde bisher aber von allen US-Präsidenten – in den Jahren 2017 und 2018 auch von der Trump-Administration – routinemäßig im Rhythmus von sechs Monaten ausgesetzt. Damit wurde bisher die Problematik und Völkerrechtswidrigkeit des Gesetzes zugegeben. Dieser Gesetzesteil ist deshalb von Brisanz, da er sich durch einen exterritorialen Geltungsbereich auszeichnet und gegen die Normen und Grundsätze des Völkerrechts, der internationalen Handels- und der Wirtschaftsbeziehungen sowie der Souveränität anderer Staaten, seiner Unternehmen und Personen auszeichnet und von der internationalen Gemeinschaft fast einstimmig bei den Vereinten Nationen (UN) abgelehnt wurde.

 

So haben mehrere Länder eigene Gesetze erlassen, um sich gegen die extraterritorialen Auswirkungen des Gesetzes zu stellen. Die Europäische Union (EU) verabschiedete im Jahr 1996 in Reaktion auf das Helms-Burton-Blockadegesetz etwa unter Zustimmung aller damaligen Mitgliedsstaaten eine Regelung (»Blocking Regulation«) zum Verbot der Umsetzung des Embargos gegen Kuba im EU-Raum. 

 

Widerrechtlich, unanwendbar und ohne juristischen Wert oder Wirkung

Wenn das Gesetz wie geplant im März umgesetzt wird, dann könnten Personen und Unternehmen aus Drittländern, die auf Kuba Geschäfte machen, von einer großen Zahl an US-Bürgern, deren Eigentum im Zuge der Revolution auf Kuba verstaatlicht wurde, vor US-Gerichte gezerrt und auf Schadenersatz verklagt werden, da ein Großteil der kubanischen Wirtschaft und Ländereien bis zum Sieg der Revolution auf der Insel von den USA, der amerikanischen Mafia oder US-Unternehmen kontrolliert wurden. Dies gilt auch für Personen, die zum Zeitpunkt der Verstaatlichung keine US-Staatsbürger waren und »deren vermeintliches Eigentum« nicht bescheinigt wurde.

 

Bei der Verstaatlichung des ausländischen Eigentums war damals eine gesetzliche Entschädigungsverpflichtung vorgesehen. Während diese anspruchsberechtigte Regierungen anderer Länder akzeptierten und alle die entsprechenden Entschädigungen erhielten, wurde dies von der US-Regierung abgelehnt und nicht einmal zur Diskussion gestellt. Durch eine Bodenreform, die den landlosen Bauern zugutekam, und als eine Reaktion auf die US-Blockade gegen Kuba, wurden Unternehmen »in einem legitimen Verfahren, das vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten anerkannt und das von der kubanischen Regierung in voller Übereinstimmung mit dem nationalen Recht und dem Völkerrecht durchgeführt« wurde, verstaatlicht, so das kubanische Außenamt.

 

Bereitschaft zur Lösung gegenseitiger Forderungen

Havanna verweist auch darauf, dass die Anwendung von Teil III unüberwindbare Hindernisse für die Begleichung von Ansprüchen für rechtmäßige US-amerikanische Eigentümer verursachen würde sowie auf Ansprüche zu Wiedergutmachung des kubanischen Volkes gegenüber den Vereinigten Staaten wegen »menschlichen Schadens« in Höhe von 181 Milliarden US-Dollar sowie in Höhe von 121 Milliarden US-Dollar infolge »wirtschaftlicher Schäden«. Das kubanische Außenministerium bezieht sich dabei auf Erklärungen des Volksgerichtshofs von Havanna aus dem November 1999 und vom Mai 2000, erklärt aber auch seine Bereitschaft eine Lösung für die gegenseitigen Forderungen finden zu wollen.

 

Würde Teil III, auch gegen Einwände wichtiger US-Behörden in Kraft treten, so könne dann »jeder beliebige Kubaner und jede beliebige Gemeinde im Land erleben, wie den US-Gerichten Eigentumsansprüche vorgelegt werden, die den von ihnen genutzten Wohnraum, ihre Arbeitsstelle, die Schule ihrer Kinder, die Poliklinik, in der sie medizinisch betreut werden, das Gelände, auf dem ihr Wohnviertel gebaut wird, betreffen.« Es wäre das Bestreben, den Kubanern »die Infrastruktur, das Ackerland, die Industrien, die Mineralien, das Energiepotenzial und die Grundlagen für die Entwicklung von Wissenschaft und Technik sowie Dienstleitungen für die Bevölkerung zu entreißen.« Insgesamt diene das Helms-Burton-Gesetz dazu, Kuba anzugreifen. Hunderte Million Dollar wurden für das Gesetz und die Bemühungen, die innere Ordnung auf der Insel zu untergraben, bereits ausgegeben.

 

 

Mein Beitrag erschien bei RT Deutsch.

 

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