Pressemitteilung: ÖRR hat seine Corona-Propaganda umfassend aufzuarbeiten

Der ÖRR, das heißt die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden aufgefordert, die Schäden der letzten Jahre durch die Corona-Zeit umfassend und gründlich aufzuarbeiten

 

Text: United For Freedom

Am 13. Mai 2024 wurden  alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von der Menschenrechtsaktivistin Marianne Grimmenstein aufgerufen, dafür zu sorgen, dass eine umfassende, gründliche und öffentliche Aufarbeitung der Vorkommnisse der letzten Jahre und der dadurch entstandenen Schäden auf der Grundlage der offiziellen Dokumente der Europäischen Union, WHO, RKI, PEI und der zahlreichen Studien unverzüglich durch den ÖRR zusammen mit der Bevölkerung stattfindet. Der ÖRR hat bis zum 28. Mai 2024 eine Frist bekommen, zu der Aufforderung Stellung zu nehmen.

 

Am 25. April 2024 bestätigte der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Bundestag in seiner Rede, dass die Gesellschaft mit ernsthaften Schädigungen zu tun hat. Im April 2024 erschien auch das Manifest der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. In diesem Manifest bestätigen die Mitarbeiter der ÖRR selbst, dass innere Pressefreiheit derzeit in den Redaktionen nicht existiert.

 

Eine Aufarbeitung der Vorkommnisse der letzten Jahre fand und findet nicht nur durch die Politik, sondern auch nicht durch die öffentlich-rechtlichen Medien statt und die Geschädigten werden in den meisten Fällen immer noch allein gelassen. Daran war und ist der ÖRR mit seinen Desinformationssendungen maßgeblich beteiligt. Kritische Stimmen wurden und werden nicht zugelassen, aber verunglimpft, wie das veröffentlichte Manifest der ÖRR-Mitarbeiter auch bestätigt. Der ÖRR ist jedoch verpflichtet, sorgfältig zu recherchieren und stets sachlich und neutral zu berichten.

 

Der gemeinnützige Rundfunk soll als Vierte Säule der Demokratie fungieren. Im Auftrag der Bevölkerung übernimmt er wichtige Kontrollaufgaben gegenüber den Gewalten Exekutive, Legislative und Judikative. Der Rundfunkbeitrag sichert die Unabhängigkeit des gemeinnützigen Rundfunks. Daraus ergibt sich, dass der ÖRR verpflichtet ist, alle Tendenzen, die die Bevölkerung irgendwie schädigen, kritisch zu verfolgen, darüber die Bevölkerung sachlich, neutral und ausführlich zu informieren. Dazu ist der gemeinnützige Rundfunk durch den Medienstaatsvertrag und das Grundgesetz, so wie auch zahlreiche internationale Verträge sogar verpflichtet.

 

Wenn eine gründliche öffentliche Aufarbeitung der Vorkommnisse der letzten Jahre durch den ÖRR nicht stattfindet oder der ÖRR das sogar ablehnen sollte, leistet der ÖRR nach Artikel 27 (1) STGB eindeutig Beihilfe zu strafbaren Handlungen, da die gefährlichen Impfstoffe von der Politik immer noch nicht vom Markt genommen wurden und jede weitere Impfung (Beispiel Bundeswehr) damit auch noch nicht unterbunden wird.

 

Zum Aufforderungsschreiben:

 

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Antrag_OeRR.pdf

 

 

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