Pressemitteilung zum geplanten WHO-Völkerrechtsbruch

Bürger in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Ungarn fordern die WHO auf, einen beabsichtigten Völkerrechtsbruch zu stoppen

 

Text: GemeinWohl-Lobby

Auf eine Initiative der Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby wenden sich zahlreiche Menschen mit einem Brief an den WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus und fordern ihn auf, von dem beabsichtigten Völkerrechtsbruch Abstand zu nehmen.

 

Die WHO hätte bis zum 27. Januar 2024 die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations/IHR) an die Mitgliedstaaten nach Artikel 55 der Internationalen Gesundheitsvorschriften zusenden müssen, falls diese Änderungen im Mai 2024 vor der 77. Weltgesundheitsversammlung (World Health Assambly) zur Abstimmung vorgelegt werden sollten. Die endgültigen Änderungen sind zurzeit für die Staaten immer noch nicht vorgelegt.

 

Trotz der unmissverständlichen rechtlichen Verpflichtung der WHO, Artikel 55 Absatz 2 IHR (Internationale Gesundheitsvorschriften) zu respektieren, haben das Sekretariat der WHO und die eingesetzte Arbeitsgruppe zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (Working Group on Amendments to the International Health Regulations/WGIHR) öffentlich ihre Absicht verkündet, die ihnen obliegenden völkerrechtlichen Verpflichtungen zu verletzen, indem sie das Paket der Änderungen für die mögliche Annahme auf der 77. Weltgesundheitsversammlung im Mai verabschieden lassen wollen, wie während der 7. Sitzung der Arbeitsgruppe vom 5. bis 9. Februar 2024 und durch den Zeitplan der abschließenden 8. Sitzung vom 22. bis 26. April 2024 deutlich wurde. Die WHO plant offenkundig, internationales Recht zu brechen.

 

Da eine Verabschiedung der IHR-Änderungen auf der 77. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 ein eklatanter Völkerrechtsbruch wäre, fordern zahlreiche Menschen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Ungarn in einer Briefaktion auf eine Initiative der Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby ihre Regierungen auf, zu diesen völkerrechtswidrigen Absichten unverzüglich öffentlich Stellung zu nehmen und zu erklären, dass sie unter diesen völkerrechtsverletzenden Voraussetzungen den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften auf der 77. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 nicht zustimmen werden. Schließlich bekennen nach geltendem Verfassungsrecht dieser Länder sie sich zum Völkerrecht und danach ist die Unterstützung einer völkerrechtswidrigen Handlung für diese Länder untersagt.

 

Der Stopp der Änderungen der IHR ist auch inhaltlich von hoher Wichtigkeit, weil durch sie die Befugnisse des WHO-Generaldirektors im Fall einer (von ihm willkürlich ausrufbaren) Pandemie zulasten der nationalen Entscheidungsbefugnisse in unverantwortlicher Weise ausgeweitet würden.

 

Weitere Informationen (Brief und Aktion) können unter https://gemeinwohl-lobby.de/briefan-who/ eingesehen werden.

 

Dies ist eine Presseinformation der Bügerinitiative GemeinWohl-Lobby (www.gemeinwohllobby.de).

 

 

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