Gefängnis wegen Impfverweigerung

Auch die Bundeswehr ist längst zu einer Organisation der (Berufs-)Verirrten und Regimelinge verkommen. Gegen jedes Recht der Welt werden Soldaten ins Gefängnis gesteckt, weil sie sich nicht wie ihre Kameraden und Kameradinnen durch Erpressung, Psychoterror, Propaganda, aus Karrieregeilheit oder einem ordentlichen Berufsmissverständnis zu Testobjekten machen lassen wollten. Ein Beispiel über Beispiele aus der Berliner Zeitung

 

Text: Camilla Hildebrandt

Ende Mai 2024 wurde die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr aufgehoben. Ex-Soldat Jan Reiners musste dennoch am 12. Juli 2024 ins Gefängnis, weil er sich nicht gegen Corona impfen lassen wollte. Vor ihm lagen 40 Tage Haft in der JVA Lingen in Niedersachsen, wegen Befehlsverweigerung. Einen Tag zuvor war er noch bereit für ein Interview und einen Rückblick.

 

Zwölf Jahre lang war Jan Reiners bei der Bundeswehr. Heute lebt der ehemalige Oberstabsgefreite von Bürgergeld. »Mir hat man alles weggenommen«, sagt er. »Bundeswehr-Führerschein, Truppendienstausweis, ich durfte nicht mehr einfach so in die Kaserne, mich hat man wie einen Schwerverbrecher behandelt.«

 

Im November 2021 ließ die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer die Corona-Impfpflicht/Duldungspflicht einführen. In der FAZ war zu lesen, dass die »Impfverweigerung in der Truppe inzwischen den Dienstbetrieb gefährdet« und daher die »Bundeswehr als erste Einrichtung in Deutschland eine allgemeine Impfpflicht« einführe.

 

Reiners erinnert sich noch gut: »Das hat man uns dann lautstark verkündet beim Antreteplatz. Da hieß es: Die Corona-Impfung ist jetzt Pflicht. An alle Soldaten, die noch nicht gegen Corona geimpft sind: Wer bis 13 Uhr nicht geimpft ist, dem werfen wir Befehlsverweigerung vor. Darauf stehen drei Jahre Gefängnis. Wegtreten!«

 

Was daraufhin folgte, sei Psychoterror für alle gewesen. Natürlich habe er das Gespräch mit seinen Vorgesetzten gesucht. Aber da habe es schlicht geheißen: Befehl sei Befehl, und der komme von ganz oben. Es sei mit Geldstrafen und Disziplinarmaßnahmen gedroht worden und mit unehrenhafter Entlassung. Die Vorgesetzten malten aus, was das bedeuten würde: »Das heißt, ihr sitzt dann beim Arbeitsamt und könnt das nicht mehr bezahlen, euer Leben ist ruiniert«, erinnert sich Reiners.

 

Er argumentierte, dass der Covid-Impfstoff noch ein Experiment sei, die Testphasen nicht abgeschlossen, die möglichen Nebenwirkungen unvorhersehbar. Zudem verstoße es gegen die Würde des Menschen, einen Bürger und Soldaten zu einem medizinischen Experiment zu zwingen. »Das interessiert mich nicht, sagte mein Vorgesetzter. Wenn ich mich bis 13 Uhr nicht impfen ließe, werde es harte Konsequenzen geben, und ich könne mich von meiner Uniform verabschieden.«

 

»Der Befehl zur Covid-Impfung ist unzulässig«

Reiners Rechtsanwalt Edgar Siemund, Experte in Wehrrecht und Leutnant der Reserve a.D., sagt, »der Befehl zur Covid-Impfung ist unzulässig«. Drei Pflichtenkreise würden sich hier überschneiden. Konkret geht es um das Verantwortungsverhältnis zwischen Vorgesetzten und Soldaten, zwischen Arzt und Soldaten/Patienten und zwischen Arzt und Dienstherren.

 

Betrachten wir zunächst die Verantwortung zwischen Vorgesetzten und Soldaten. Im Soldatengesetz Paragraf 17a (2) steht: »Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.«

 

Die Impfung schützte zu keinem Zeitpunkt vor einer Übertragung des Virus. Doch nicht nur das. Maßgebend sei hier ohnehin nicht das genannte Gesetz, sondern die zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr A-840/8, erklärt Siemund. Genau diese regele die Befugnisse der Vorgesetzten bei Impfungen und Prophylaxemaßnahmen. »In dieser Dienstvorschrift steht nichts davon, dass ein Befehl zum Impfen gegeben werden darf.« Es stehe dort lediglich, dass eine Vorstellung des Soldaten bei dem impfenden Arzt »veranlasst« werden solle, und es sei die Rede von »dienstlich veranlassten Impfmaßnahmen«. »Kein Wort von einem Befehl, insbesondere keinem ‚Impfbefehl‘«, so Siemund.

 

Zur Verantwortung zwischen Arzt und Patient/Soldat sagt Siemund: »Erscheint der Soldat im Sanitätsbereich und erklärt, dass er nur wegen der Duldungspflicht erscheine, weiß der Arzt, dass er gegen seinen Willen handelt. Damit kann der Arzt ihn nicht impfen, weil er den Soldaten, der hier Patient ist, nicht gegen seinen Willen behandeln darf.« Auch wenn er Truppenarzt ist, unterliegt er einer beruflichen Verantwortung: Kein Patient darf gegen seinen Willen behandelt werden.

 

Der Nürnberger Kodex

Im Nürnberger Kodex heißt es: »Die freiwillige und informierte Einwilligung des Patienten nach bestmöglicher Aufklärung ist eine prinzipielle Grundlage aller Behandlungen im Gesundheitswesen, aller Heilversuche und aller medizinischen Experimente am Menschen.«

 

Zur Verantwortung zwischen Dienstherren und Arzt erklärt Siemund, dass dem Arzt auch als Soldaten nicht befohlen werden könne, einen Patienten gegen seinen Willen zu behandeln.

 

Zusammengefasst ist Rechtsanwalt Siemund der Ansicht: »Es handelt sich nach meiner Rechtsauffassung bei all diesen Befehlen, die den Soldaten zum Impfen auffordern, in jedem Einzelfall um den Missbrauch der Befehlsbefugnis.«

 

Dennoch, Jan Reiners wurde der Befehlsverweigerung schuldig gesprochen. Er hätte auch eine Geldstrafe zahlen können, 40 Tagessätze à 60 Euro, insgesamt 2400 Euro. Später wurden die Tagessätze auf 15 Euro reduziert, weil er seinen Lebensunterhalt durch Bürgergeld bestreitet. Zahlen wollte er trotzdem nicht: »Das wäre ein Eingeständnis gewesen«, meint Reiners, »ich gestehe nichts ein, denn ich habe nichts falsch gemacht. Wenn man sich die Bundeswehrvorschriften anschaut: Medizinische Befehle dürfen nicht gegeben werden. Das weiß jeder Vorgesetzte. Und dennoch hat man diesen rechtswidrigen Befehl gegeben: Lass dich gegen Corona impfen.«

 

Reiners Anwalt Edgar Siemund liegt ein Schreiben des Verteidigungsministeriums vor, in welchem Anweisungen für jede einzelne Ebene der Bundeswehr gegeben wurden. In einem Dokument geht es um die Sanitäter. In der »Handlungshilfe für Disziplinarvorgesetzte zum Umgang mit Soldatinnen und Soldaten, die die duldungspflichtige Covid-19-Impfung verweigern«, heißt es:

 

»Bei bis dahin tadelfreien Soldatinnen und Soldaten müssen möglicherweise sogar 2 oder 3 gerichtliche D(isziplinar)-Verfahren nacheinander geführt werden, wenn das erste nicht zu einer Entfernung aus dem Dienstverhältnis führte und die Weigerung fortgesetzt wird, dann werden so lange Verfahren geführt, bis der Soldat/die Soldatin aus der Bundeswehr rausgeflogen ist bzw. sein/ihr über Jahrzehnte erdientes Ruhegehalt aberkannt bekommt.«

 

»Psychische Folter«

Aus Sicht von Siemund ist das eine Nötigung und »widerspricht ganz klar dem Nürnberger Kodex«. Jan Reiners nennt es »psychologische Folter«. Er hat sich ausführlich über die möglichen Nebenwirkungen der neuartigen Covid-Impfstoffe informiert, den Beipackzettel aufmerksam gelesen. Wegen seiner Vorerkrankungen schloss er die Impfstoffe definitiv für sich aus. »Die Ärztin sagte aber zu mir: Das ist egal, auf das Schicksal Einzelner können wir keine Rücksicht nehmen.«

 

Natürlich habe er mit Kameraden in der Kaserne darüber gesprochen. »Ich habe ihnen erzählt, dass ich Freunde und Familienmitglieder habe, die Impfschäden haben. Die sind dann natürlich auch zu ihren Vorgesetzten gegangen und haben Fragen gestellt, die unbequem waren.« Daraufhin erließ das Truppendienstgericht das Uniformtrage- und Dienstausübungsverbot für Reiners. »Es war schon ein Verbrechen, in meiner Kaserne mit mir zu reden. Das ist psychische Folter. Keiner von diesen Kameraden wollte mehr etwas mit mir zu tun haben.«

 

Soldaten seien beauftragt worden, WhatsApp- oder Telegram-Gruppen zu überprüfen, in denen er Mitglied war. »Egal was Reiners schreibt oder postet, macht einen Screenshot«, soll es geheißen haben. Für eine einfache Untersuchung beim Arzt wurde er telefonisch angemeldet, »ein Soldat hat am Kasernentor auf mich gewartet, wie ein Wachhund. Vom Kasernentor bis zum Arztzimmer musste der mich begleiten.« Reiners ist sicher, dass er während dieser Zeit abgehört wurde. Auch durch den Militärischen Abschirmdienst wurde er befragt, warum er die Covid-Impfung ablehne.

 

Selbst schwangere Soldatinnen seien genötigt worden, sich impfen zu lassen. »Auf einmal klingelt bei denen um 15 Uhr das Handy und es heißt: Pass auf, morgen um 8 Uhr musst du in der Kaserne sein und dich impfen lassen. – Warum? Ich bin schwanger. Der Arzt hat jegliche Impfung verboten. – Wenn du morgen nicht da bist und dich nicht impfen lässt, müssen wir Gerichtsverfahren gegen dich eröffnen.«

 

Ein Kamerad aus Minden sei sieben Tage in der Arrestzelle gewesen. Einem anderen seien ein Uniformtrageverbot und ein Dienstausübungsverbot erteilt worden, berichtet Reiners weiter. »Er soll zu Hause sitzen, die Bundeswehr will ihn bei sich nicht mehr haben. Und sie streichen 50 Prozent seines Gehalts.« Oberfeldwebel Alexander Bittner aus Ingolstadt müsse sechs Monate ins Gefängnis, weil er die Covid-Impfung ablehnte.

 

Jan Reiners fühlt sich alleingelassen

Zwölf Jahre hat Reiners Deutschland gedient. Nun fühlt er sich alleingelassen. Auch von den Leitmedien. Die Gesellschaft verdränge und vergesse sehr schnell, sagt er. »Sie können sich das, was ich erlebt habe, nicht vorstellen. Jeder, der hört, dass ich für 40 Tage ins Gefängnis muss, weil ich mich nicht impfen lassen wollte, ist schockiert.«

 

Einen Tag vor seinem Haftantritt sagt er: »Es ist Horror! Wenn ich davon erzähle, fühle ich mich wieder in die Zeit zurückversetzt; wie man mit mir umgegangen ist und wie scheißegal mein Leben für die Bundeswehr war. Trauer und Verzweiflung haben sich in Wut und Hass umgewandelt.« Er sagt, seine Ärztin habe eine Posttraumatische Belastungsstörung bei ihm festgestellt.

 

Als er am 12. Juli die Haft antritt, ist Reiners fest entschlossen, die 40 Tage durchzustehen. Unterstützung bekommt er von Menschenrechtlern, Rechtsanwälten oder dem Verein Blaulicht-Familie, einem Zusammenschluss von maßnahmenkritischen Menschen aus dem Rettungs- oder Militärdienst, der Pflege, der Justiz, aus Heil- und Lehrberufen sowie der Polizei – Berufsgruppen, »deren ureigenste Bedeutung darin liegt, Menschen zu helfen«, heißt es auf der Website. 

 

»Wir mussten ihn aber zwei Tage später rausholen«, sagt der stellvertretende Obmann und Polizist Carsten Stehlik. »Die massive Belastung für ihn und auch sein familiäres Umfeld war zu groß. Das konnten wir nicht verantworten.« Der Verein zahlte am 14. Juli 2024 die Geldstrafe von 600 Euro. Reiners willigte dann doch ein und kam frei.

 

Aber es stehen weitere Haftstrafen aus. Oberfeldwebel Alexander Bittner berichtet per Telefon: »Ich habe sechs Monate auf Bewährung bekommen und 2500 Euro Bewährungsauflage.« Weil er das Geld über ein Jahr nicht bezahlte, wurde seine Bewährung nun widerrufen. Das heißt, er muss erneut in Gefängnis – für sechs Monate. Er kenne mindestens zehn Soldaten, die dasselbe erlebt, aber die Geldstrafe gezahlt hätten, statt in Haft zu gehen, sagt Bittner.

 

Rechtsanwalt Edgar Siemund hat zusammen mit den Kollegen Sven Lausen und Göran Thoms die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Impfpflicht beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig beantragt.

 

 

Der Beitrag erschien in der Berliner Zeitung unter der Creative-Commons-Lizenz.

 

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