Pressemitteilung zur Rache-Sache Spahn/Lenz

Die (Vor-) Verurteilung des Journalisten Anselm Lenz in den von Jens Spahn (CDU) angestrengten Verfahren wurde mit Beschluss vom 31. März 2025 aufgehoben! 

 

Text: Wochenzeitung Demokratischer Widerstand, Verlagshaus Sodenkamp & Lenz, Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand e.V.

Das ist eine große Meldung für die Berichterstattung aller alternativen Medienhäuser und umso mehr für die Konzernmedien, die sich an der Vorverurteilung des Journalisten Anselm Lenz beteiligt haben (darunter DPA, T-Online, Taz, Frankfurter Rundschau, Wikipedia, DJU, DJV und viele weitere): Der Journalist Anselm Lenz und dessen Anwälte Armin Grimm sowie Eberhard Schultz vom Haus der Demokratie und Menschenrechte haben überraschend das Revisionsverfahren am Vierten Kammergericht in Berlin gewonnen.

 

Die neue Entwicklung mit Beschluss vom 31. März 2025 (Aktenzeichen 4ORs 3/25 am IV. Kammergericht Berlin) verpflichtet die Medienhäuser nun, die Berichterstattung richtig zu stellen. Wir, die Wochenzeitung Demokratischer Widerstand (DW) und das Verlagshaus Sodenkamp & Lenz sowie deren Unterstützerverein werden dies zur Not jeweils gerichtlich durchsetzen und/oder entsprechende Schadenersatzforderungen durchsetzen.

 

Im Beschluss des IV. Berliner Kammergerichts vom 31. März 2025 im Verfahren gegen den Journalisten und Verleger Anselm Lenz, geboren am 1. Mai 1980 in Hamburg, wegen vermeintlicher »gegen Personen des politischen Lebens gerichteter übler Nachrede« (gemeint ist der Immobilienhändler Jens Spahn, CDU, der sich zwischenzeitlich als Bundesminister im BMG auffhielt), heißt es:

 

»1. Die Revision hat Erfolg.
a) Die bisher getoffenen Feststellungen tragen den Schuldspruch nicht. (…)
b) Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass auch die Ausführungen zur Bewertung der verfahrensgegenständlichen Äußerung als Tatsachenbehauptung nicht frei von Rechtsfehlern sind. (…)
2. Der Senat kann nicht ausschließen, dass das Urteil auf den dargestellten Rechtsfehlern beruht (§337 Abs. 1 StPO) (…).«

 

Mit der erfolgreichen Revision geht es in eine neue Hauptverhandlung, wofür das Revisionsgericht »vorsorglich« auf die Meinungsäußerung unter § 185 StGB hinweist und die »strengen Anforderungen« an eine Schmähkritik.

 

Diese erfolgreiche Revision wird aller Voraussicht nach Rückwirkungen auf die Verurteilung des Journalisten und Verlegers Hendrik Sodenkamp (Wochenzeitung Demokratischer Widerstand, Verlagshaus Sodenkamp & Lenz Berlin) sowie aktuell auf die Verurteilung des Journalisten David Brendels (Deutschlandkurier), auf das Verfahren gegen den Journalisten Jürgen Elsässer (Compact), auf das Verbot des Nachrichtenportals des Journalisten Ken Jebsen (KenFM) und etliche weitere kritische Journalisten, Bürgerjournalisten und Kommentatorenin im Print, im Radio und im Internet haben, darunter auch der bekannt gewordene Fall eines Vaters in der Pfalz (»Schwachkopf«) und ähnliche Vorgänge.

 

Anselm Lenz, Herausgeber der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand (DW) kommentiert das vorliegende Revisionsurteil wie folgt: »Dieses Revisionsurteil muss nach meiner Einschätzung und nach Einschätzung weiter Teile der DW-Redaktion als BAHNBRECHEND bezeichnet werden, weil damit auch viele meiner Branchenkollegen sowie Bürgerjournalisten und Kommentatoren im Netz einen wichtigen Bezugspunkt für ihre Verfahren bekommen haben. Ich danke meinen Anwälten Armin Grimm, dessen Kanzlei am Hakeschen Markt, sowie dem großen Eberhard Schultz vom Haus der Demokratie und Menschenrechte. Dieser Erfolg für die Pressefreiheit in der BRD der Gegenwart kann meines Erachtens nur unterschätzt werden!«

 

Der Beschluss wurde war im Laufe dieser Woche seltsamerweise und mit einiger Verzögerung an Anwalt Schultz zugestellt worden, obwohl Grimm als Hauptverteidiger das Verfahren übernommen hatte. Presseanfragen sind zu richten an das Kammergericht, an Anwalt Schultz im Haus der Demokratie und Menschenrechte, an Anwalt Armin Grimm (grimm.law) sowie mit dem Betreff SPAHN-PROZESS an den Verlag (verlag [ätt] sodenkamplenz.de).

 

Zuletzt war eine Spendenkampagne für die Abwendung einer Haftstrafe gegen Anselm Lenz in der Sache des Spahn-Rache-Versuches erfolgreich gewesen. Der Journalist lässt mit dieser PM seinen »DANK« und seine »HOCHACHTUNG« für die Unterstützerinnen und Unterstützer ausrichten. Des Geld werde in den kommenden 14 Tagen korrekt zurücküberwiesen.

 

Durch die Klage Jens Spahns gegen die Journalisten Hendrik Sodenkamp, Anselm Lenz sowie den Co-Herausgeber Professor Giorgio Agamben wegen der Titelseite der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand, Ausgabe #DW18 vom 5. September 2020 muss als bewiesen gelten, dass Spahn Kenntnis von der wissenschaftlich und journalistisch absolut korrekt fundierten Kritik am Maßnahmenregime sowie der zum damaligen Zeitpunkt noch kommenden Spritzenkampagne haben musste. Die Inkriminierung von Lenz und Sodenkamp durch Spahn hatte jedoch viele andere, weniger mutige und weniger professionelle Journalisten abgeschreckt, darunter auch freie und alternative sowie DW-Gastbeiträger Hermann Ploppa.

 

Die DW-Redaktion und der Verlag werden nun sehr genau beobachten, wer seine Berichterstattung hinsichtlich Sodenkamp & Lenz, dem DW und zu diesem Fall nun öffentlich korrigiert und wer seine Pflicht nicht erfüllt. »In jedem einzelnen großen und kleinen Fall – auch im Alternativbereich – halten wir uns wirksame Maßnahmen offen«, so Lenz. »Wer sich an unserer Vorverurteilung beteilgt hat und wen unsere Verurteilung interessiert hat, der muss nun auch geradestehen und die Revision groß berichten, sonst setzt es was!« So kommentierte der Journalist Anselm Lenz in den Redaktionsräumen des Verlages am Donnerstagmorgen.

 

Die 210. DW-Ausgabe erscheint am Samstag bundesweit am Kiosk, sowie im Abonnement und durch Verteiler in Betrieben, Behörden und Nachbarschaften. Zuletzt hatten Sodenkamp & Lenz die Erste Alternative Medienmesse durchgeführt und im Zuge dessen das Alternativmedienmagazin NÄNCY vorgestellt.

 

Gemeinsame Pressemitteilung von
• Wochenzeitung Demokratischer Widerstand (DW)
• Verlagshaus Sodenkamp & Lenz
• Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand e.V.
Ausführende Redakteure: Johannes Rottweil (DW), Linda ter Meulengracht (Näncy) mit Material der Anwälte, des Gerichts sowie von Anselm Lenz
Berlin am 10. April 2025

 

 

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